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Unsere Platzregeln

 

1. Aus (Regel 21-1)

ist gekennzeichnet durch weiße Pfähle (ggf. weiß markierte Zaunpfähle).

 

2. Wasserhindernisse (Regel 26)

Wasserhindernisse sind durch gelbe Pfähle gekennzeichnet; seitliche Wasserhindernisse sind durch rote Pfähle gekennzeichnet. Die Pfähle sind bewegliche Hemmnisse.

Bahn 4:

Der in Spielrichtung rechts gelegene Graben ist von beiden Seiten rot gesteckt. Somit ist ein Ball der über den Graben in das Waldstück gespielt wurde nicht zwangsläufig im Wasserhindernis! Laut Golfregel 26-1 muss "bekannt oder so gut wie sicher sein" (ab 2008), damit ein Ball als im Wasserhindernis verloren angesehen werden kann. Fehlen diese Anzeichen und ist der Ball nicht zu finden, so ist nach Regel 27 (verlorener Ball) zu verfahren.

Bahn 9:

Am rechten seitlichen Wasserhindernis der Bahn 9 befindet sich eine Drop-Zone, die nur für dieses rechte Wasserhindernis in Anspruch genommen werden darf. Alternativ können die anderen Möglichkeiten der Regel 26 Verwendung finden.

Anmerkung:

Liegt ein Ball auf einer Brücke, die sich in einem Wasserhindernis befindet, so befindet sich auch der Ball in diesem Wasserhindernis. Brücken in diesem Sinne befinden sich auf:

  • Bahn 8
  • Bahn 14
  • Bahn 16

Der Ball kann gespielt werden wie er liegt. Dabei darf der Schläger auf den Boden der Brücke aufgesetzt werden. Natürlich kann auch nach den aus Regel 26 bekannten Verfahren gehandelt werden.

Alle anderen „Übergänge“ sind Wege (unbewegliches Hemmnis 24-2).

 

3. Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1)

Steine in den Bunkern sind bewegliche Hemmnisse.
Ebenso sind rote, gelbe und blaue Markierungspfähle bewegliche Hemmnisse.

 

4. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)

Mit Pfählen und/oder Gießringen versehene Anpflanzungen sind –einschließlich des sie umgebenden Gießringes- unbewegliche Hemmnisse. Von diesen Anpflanzungen darf Erleichterung in Anspruch genommen werden, wenn Stand oder beabsichtigter Schwung dadurch behindert sind.

Die im Fairway eingelassenen Markierungen (gelb=200 m, rot=150m, weiß=100m bis Grünanfang) sind ebenfalls unbewegliche Hemmnisse, es ist entsprechend zu verfahren. Fest eingebaute Sprengwasserauslässe sind unbewegliche Hemmnisse. Befinden sich die Sprengwasserauslässe auf dem Grün und liegt der Ball des Spielers ebenfalls auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich das Hemmnis auf der Puttlinie befindet.

Befestigte Wege und Mauern außerhalb von Hindernissen gelten ebenso als unbewegliche Hemmnisse.

 

5. UNGEWÖHNLICH BESCHAFFENER BODEN ( Boden in Ausbesserung ) (Regel 25-1 )

ist durch blaue Pfähle und/oder durch weiße oder blaue Einkreisungen gekennzeichnet. Ein Spieler hat Anspruch auf sämtliche Möglichkeiten der Erleichterung gem. Regel 25-1. Bunker mit blauem Pfahl = Boden in Ausbesserung, ist als Gelände eingestuft.

 

 

6. Maulwurfshügel

ist die Lage des Balles, die Ansprechposition oder der Schwungbereich durch einen Maulwurfshügel oder auch einen platt gewalzten Maulwurfshügel betroffen, darf Erleichterung in Anspruch genommen werden nach Regel 25-1b.


Dieses Verfahren bleibt ohne Strafschläge (Decision 25/23)

 

 7. Entfernungsmesser

Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde
ein Gerät mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt
er gegen die Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wurde.



8. Zeitweilige Platzregel

Ob „Winterregeln“ und Erleichterung bei eingebettetem Ball, Besserlegen bei aerifizierter Anlage und Erleichterung bei zeitweiligen Hemmnissen Anwendung finden, entscheidet die jeweilige Spielleitung und gibt dies als Aushang "Zeitweilige Platzregel" bekannt.


Strafe für Verstoß gegen Platzregel (auch zeitweilige Platzregel)

Lochspiel : Lochverlust Zählspiel : Zwei Schläge


Ascheberg – Herbern, den 14. Juli 2010

Rolf Bennemann

Spielführer